Im Jahre 2009 hat die Europäische Union eine einheitliche Regel zur Qualifizierung des Fahrpersonals auf Lkw´s veröffentlicht. Die Durchführungsvorschriften für das Gesetz ist in der „Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung – BKrFQV“ festgelegt.
Seit dem 10. September 2009 muss jeder Lkw-Fahrerlaubnis-Neubewerber, der gewerblich fahren möchte, eine „Grundqualifikation“ nachweisen.
- 130 Zeitstunden Theorieunterricht in der Fahrschule
- 10 Zeitstunden Fahrstunden mit dem LKW absolvieren
- Prüfung bei der IHK
Die komplette Ausbidung mit Prüfung ist nur einmal zu absolvieren, jedoch benötigt man alle 5 Jahre eine Weiterbildung (siehe unten).
- Die Weiterbildung für die Berufskraftfahrer muss alle 5 Jahre absolviert werden.
- Die Ausbildung umfasst 5 Module (= 35 Zeitstunden).
- Die Module können entweder 1 Modul pro Jahr im Zeitraum von 5 Jahren, oder auch gebündelt im 5ten Jahr absolviert werden.
Die Bescheinigungen müssen zur Führerscheinverlängerung in der Führerscheinbehörde vorgelegt werden.